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   StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/1969   

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https://dejure.org/1970,1512
StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/1969 (https://dejure.org/1970,1512)
StGH Bremen, Entscheidung vom 17.04.1970 - St 1/1969 (https://dejure.org/1970,1512)
StGH Bremen, Entscheidung vom 17. April 1970 - St 1/1969 (https://dejure.org/1970,1512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 17 (Kurzinformation)

    Auslegung des Art. 105 Abs. 6 BremLV über die Befugnisse eines Untersuchungsausschusses

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1309
  • DVBl 1970, 510
  • DÖV 1970, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/69
    Es muß gewährleistet sein, daß die dem Rechtsstaatsprinzip immanenten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des Mittels (BVerfGE 19, 342, 348) und des Übermaßverbots (BVerfGE 7, 377, 406) nicht angetastet werden.
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/69
    Es muß gewährleistet sein, daß die dem Rechtsstaatsprinzip immanenten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des Mittels (BVerfGE 19, 342, 348) und des Übermaßverbots (BVerfGE 7, 377, 406) nicht angetastet werden.
  • Drs-Bund, 14.05.1969 - BT-Drs V/4209
    Auszug aus StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/69
    den Antrag vom 14. Mai 1969 der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Kirsch und Genossen, Bundestags-Drucks. V/4209,.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1985 - 5 B 99/85

    Gerichtliche Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber den von einem

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Staatsgerichtshofs Bremen vom 17. April 1970 (StGH Bremen, Entscheidung v. 17.04.1970 - St 1/69 -, DÖV 1970, 386 (387)), nach der der Untersuchungsausschuß jedenfalls für die hier nicht in Rede stehende Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismitteln lediglich berechtigt ist, diese Maßnahmen bei dem zuständigen Richter zu beantragen.

    Im vorliegenden Fall hat der Untersuchungsausschuß aber die Maßnahme selbst angeordnet; es handelt sich nicht um Beschlagnahme von Beweismitteln und Durchsuchung, d.h. um Rechtsinstitute, von denen umstritten ist, ob sie von der verfassungsrechtlich normierten "sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über den Strafprozeß" erfaßt werden (vgl. StGH Bremen, DÖV 1970, 386 m.w.N.).

    Hiervon scheinen Amtsgericht und Landgericht in dem erwähnten, von dem Staatsgerichtshof Bremen entschiedenen Fall (DÖV 1970, 386) ausgegangen zu sein; zu dieser Zeit gab es die vorstehend erwähnte landesrechtliche Rechtswegzuweisung noch nicht, auch in Bremen bestand lediglich die dem Art. 11 Abs. 4 Satz 1 NdsVerf. vergleichbare Regelung des Art. 105 Abs. 6 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (zitiert nach: Burhenne, a.a.O., S. 033501).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1986 - 15 B 2039/86

    Ausübung materieller Verwaltungstätigkeit durch einen parlamentarischen

    Allerdings kann sich aufgrund der Verweisungsnorm des Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Maßnahmen im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsverfahrens insoweit ergeben, als die einschlägigen strafprozessualen Vorschriften den Strafverfolgungsbehörden die vorherige Zuziehung des Richters gebieten; das kommt insbesondere für die Maßnahmen der Beschlagnahme (§§ 94, 97, 98 StPO) und der Durchsuchung (§ 103 StPO) in Betracht (vgl. hierzu StGH Bremen, Entsch. vom 17.4.1974 - St 1/1969 -, NJW 1970, 1309-, Lässig, DÖV 1976, 727, 728 f.; ferner BVerfG, Beschluß vom 5.6. 1984 - 2 BvR 611/84 -, NJW 1984, 2276; Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83 -, NJW 1984, 1345).

    Die richterliche Beschlagnahmeanordnung ist mithin ebenso wie die richterliche Durchsuchungsanordnung oder der richterliche Haftbefehl in formeller und materieller Hinsicht ein Akt der Rspr., mit dem der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG präventiv, d. h. schon vor der Verwirklichung des zu beurteilenden Grundrechtseingriffs, genügt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76 - BVerfGE 49, 329, 341, Beschluß vom 9.3. 1965 - 2 BvR 176/63 - BVerfGE 18, 399, 404 f.; Beschluß vom 8.1. 1959 - 1 BvR 396/55 - BVerfGE 9, 89, 96 ff.; StGH Bremen, Entsch. vom 17.4. 1970 - St 1/1969 - aaO).

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

    Denn dem Beschwerdeführer steht das Recht zu, im Wege der Rechtshilfe nach Artikel 44 Abs. 3 GG i.V.m. §§ 156 ff GVG beim zuständigen Gericht Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken (BVerfG-Vorprüfungsausschuß- NStZ 1984, 175; StGH Bremen, NJW 1970, 1309; LG Hamburg, NStZ 1982, 391; Lässig DÖV 1976, 727, 728; von Münch, a.a.O. Art. 44 Rdnr. 19), so daß er sich dir; in dem Beweismittelordnern enthaltenen Beweisunterlagen ebenfalls hätte beschaffen können.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83

    Beschlagnahme von Unterlagen für einen Untersuchungsausschuß

    Es ist zwar für Untersuchungsausschüsse generell, insbesondere auch für die des Bundestages und die der einzelnen Länder umstritten, ob das Recht dieser Ausschüsse, Beweise zu erheben, auch die Möglichkeit der Beschlagnahme umfaßt (bejahend: StGH Bremen, NJW 1970, 1309 >1310<; Lässig, DÖV 1976, S. 727 >728<; Nawiaski/Leussner/Schweiger/Zacher, Art. 25 Bayerische Verfassung, Rdnr. 9; Spreng/Birn/Feuchte, Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Art. 35 Anm. 5; Schunck/de Clerck, Grundgesetz , 10. Aufl., S. 259; Zinn/Stein, Art. 92 Hessische Verfassung, Erl.
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